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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planvorentwurfes

 

Für den für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 (Teilbereich 1) und für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach (Teilbereich 2), wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 aufgestellt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

 

-      Lückenschluss der Bebauung Thie

- Sicherung der Ausgleichsfläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die vorliegenden Planvorentwurfsunterlagen werden gebilligt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entfällt. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Aushang im Amt Siek unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Thie 30 - Ausgleichsfläche

 

Das Flurstück 78/1, Flur 3, Gemarkung Hoisdorf, belegen an der Straße Thie ist derzeit durch den Bebauungsplan Nr. 13, 2. Änderung als Ausgleichsfläche überplant.

 

Der Grundstücksteil an der Straße „Thie“ stellt eine typische Baulückenkonstellation dar und bietet sich für die Ausweisung eines Baugrundstücks an.

 

Der durch die Planung erforderliche Ausgleich soll auf dem Flurstück 344, Flur 1, Gemarkung Großhansdorf, Gemeinde Hoisdorf, belegen am Viehkaten, erbracht werden.

 

Planungsrechtlich ist hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der 10. Änderung erforderlich.

 

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

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Anlagen

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