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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschliesst die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt:

  1. Tennisclub Blau-Gelb e.V.                  10.800

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

  1. Turn- und Sportverein Hoisdorf e.V.                 15.000

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

  1. Seniorengemeinschaft Hoisdorf                      500€

            auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

  1. Arbeiterwohlfahrt                       300€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

  1. VHS Großhansdorf        1.000€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat am 27.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.

Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.

 

Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:

  1. Tennisclub Blau-Gelb e.V.                  10.800
  2. Turn- und Sportverein Hoisdorf e.V.                     15.000€   
  3. Seniorengemeinschaft Hoisdorf                                                                 500€
  4. Arbeiterwohlfahrt            300€
  5. VHS Großhansdorf        1.000€

 

Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.

 

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