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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschliessen:

  1. Tennisclub Siek e.V.                                6.120

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1.  SV Siek e.V. von 1948 inklusive Sportplatzunterhaltung                         39.500

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. Sozialverband Deutschland e.V.           205€

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. Arbeiterwohlfahrt                                   300€

            auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. nnergesangverein Siek e.V.        2.000€           

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. Tourneetheater Siek         3.150€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. Verein feste Grundschulzeiten       2.000€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

  1. VHS Großhansdorf                                              500€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet

 

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Siek hat am 08.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.

Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:

  1. Tennisclub Siek e.V.                                 6.120
  2. SV Siek e.V. von 1948 inkl. Sportplatzunterhaltung                                           39.500€   
  3. Sozialverband Deutschland e.V.                      205
  4. Arbeiterwohlfahrt            300€
  5. nnergesangverein Siek e.V.        2.000€
  6. Tourneetheater Siek         3.150€
  7. Verein feste Grundschulzeiten        2.000€
  8. VHS Großhansdorf            500€

 

Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.

 

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