Vorlage - 2020/006/228
Sachverhalt: Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.
Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.
Beschlussvorschlag:
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.
Anlage/n: (nichtöffentlich) Antrag TC Brunsbek Antrag VSG Stapelfeld Antrag Stapelfelder Kulturkreis
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