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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan und Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anliegend wird der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2014 (NHH-Satzung, Ergebnis- und Finanzplan sowie Nachtragsstellenplan) zur Beratung im Finanzausschuss vorgelegt.

Die HH-Ansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung angepasst und die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien berücksichtigt.

Zur Nachvollziehbarkeit der geänderten Konten sind die Produktkontenübersichten beigefügt. Erläuterungen sind bei den einzelnen Konten hinterlegt.

 

Die Gesamtzahl der Stellen hat sich gegenüber dem Kernhaushalt um 0,62 Stellen auf 22,19 Stellen erhöht. Der Mehrbedarf ergibt sich bei der Kindertagesstätte. Die einzelnen Änderungen können der anliegenden Veränderungsliste zum Nachtragsstellenplan entnommen werden.

 

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2014 notwendigen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.234.800 Euro ab. Gegenüber dem Überschuss des Ursprungshaushaltes von 1.467.200 Euro ergibt sich somit eine Verschlechterung von 232.400 Euro.

 

Im Finanzplan hat sich der Bestand an eignen Finanzmitteln durch den Nachtrag 2014 wie folgt entwickelt:

 

Zeile 42 im Finanzplan

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln - Haushalt 2014- 1.817.500 Euro

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln - Nachtrag 2014        658.600 Euro

eigene Finanzmittel - neu- 1.158.900 Euro

 

Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes an Finanzmitteln am 01.01.2014 in Höhe von rd. 4.479.800 Euro ergeben sich zum 31.12.2014 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 3.320.900 Euro.

 

Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 09.09.20104 den 1. Nachtragshaushalt 2014 beraten und mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Die Änderungen sind in der anliegenden Fassung aufgenommen worden.

Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan und Nachtragsstellenplan für das Haushaltjahr 2014 zuzustimmen.

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Anlagen

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