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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet der vorhandenen Tennisanlage in der Reinbeker Straße 31 - 35 wird der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEe) zwecks Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt(e) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 05.10.2020 um 18.30 Uhr in der Kratzmann´schen Kate, Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstückes hat die Überplanung der bestehenden Tennishallen beantragt.

Die bestehenden Hallen sollen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die noch verbleibende Grundstücksfläche soll bei Bedarf mit weiteren Gebäuden für Kleingewerbe bebaut werden.

Zur Umsetzung dieser Planung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zur Unterstützung des Grundstückseigentümers in Form einer zügigen Bearbeitung der Bebauungsplanaufstellung wurde in einem Vorgespräch vereinbart, die Beratung des Aufstellungsbeschlusses für die Bauausschusssitzung am 21.09.2020 und die Gemeindevertretersitzung am 05.10.2020 vorzusehen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist im Rahmen eines Termins am 05.10.2020 um 18.30 Uhr in der Kratzmann´schen Kate vorgesehen.

 

Die Planungskosten werden durch den Grundeigentümer übernommen. Dies wurde bereits durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.

 

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Anlagen

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