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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ertüchtigung der Mehrzweckhalle bezüglich der Akustik (inkl. der Medienausstattung). Hierfür sollen die entsprechenden Haushaltsmittel i.H.v. 320.000,00 € brutto im Jahre 2021 eingestellt werden. Der Antrag soll zum 01.10.2020 bei der AktivRegion gestellt werden. Die Gemeinde übernimmt die Folgekosten der Maßnahme.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2019 beschlossen, einen Fachplaner mit der Begutachtung der Mehrzweckhalle (MZH) hinsichtlich der Verbesserung der Akustik zu beauftragen. Ein entsprechender Förderantrag an die AktivRegion Sieker Land Sachsenwald sollte bereits im letzten Jahr eingereicht werden. Dieser Termin konnte aufgrund der unbekannten Deckenkonstruktion nicht eingehalten werden.

 

In der Zwischenzeit wurde durch ein Büro für Schall- und Schwingungstechnik eine Nachhallzeitmessung durchgeführt, welche ergab, dass die Akustik nicht einmal für den Sportbetrieb angemessen ist. Im Anschluss hat ein Statiker den Deckenaufbau geprüft um festzustellen, wie viel zusätzliche Last an die Decke gehängt werden kann. Mit diesen Angaben hat das Institut für Schall- und Schwingungstechnik Vorschläge zur Verbesserung der Akustik eingereicht (siehe Anlage). Diese werden am 27.08.2020 mit einem Fachplaner vor Ort besprochen, sodass eine Kostenaufstellung für die Antragseinreichung erstellt werden kann. Der Fachplaner (Ing.-Büro) teilte vorab bereits telefonisch mit, dass es sich bei dieser Maßnahme um ca. 200.000,00 € netto handeln wird.

 

Im Zuge der akustischen Ertüchtigung der MZH wäre die Medienausstattung ebenfalls förderfähig und sollte ggf. auch realisiert werden. Die Maßnahmen der Medienausstattung unterstützen die Ziele, die mit der neu gewonnenen Akustik erreicht werden sollen. Eine entsprechende Kostenaufstellung eines Elektro-Planungsbüros ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 48.000,00 € netto.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung darüber gebeten, ob die Medienausstattung im Zuge der akustischen Ertüchtigung ebenfalls angeschafft werden sollte. Weiterhin sind die entsprechenden Haushaltsmittel für 2021 zu beschließen.

 

Der Antrag bzgl. der Ertüchtigung der MZH (Akustik, ggf. Medienausstattung) soll zum 01.10.2020 bei der AktivRegion gestellt werden. Die Förderquote liegt voraussichtlich bei 45%, abhängig von den verfügbaren Mitteln im Fördertopf.

 

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