Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/002/135

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen für die Einrichtung einer Zone 30 auf der Straße Heerdestieg. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen an die Straßenverkehrsbehörde Kreis Stormarn weiterzuleiten. .

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.02.2020 wurde bereits das Thema Tempo 30-Zonen in Braak angesprochen.

 

Tempo 30-Zonen können nach § 45 Abs. 1c StVO durch die Straßenverkehrsbehörden (Kreis Stormarn) im Einvernehmen mit der Gemeinde eingerichtet werden.

Dies ist innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf möglich.

 

Die Teilnahme am Straßenverkehr soll durch die Einrichtung von Tempo 30-Zonen auch für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer sicher gewährleistet werden.

In 30-er Zonen kommen zusätzliche Schilder (z. B. Haltverbote) nicht in Betracht, da bereits durch die verminderte Geschwindigkeit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährt wird. 

 

Die Zonenanordnung darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und nicht auf (gemeindliche) Vorfahrtsstraßen erstrecken.

Die Straßen in einer Zone 30 dürfen nicht mit Lichtzeichen geregelt sein. Innerhalb einer 30-er Zone gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“ gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO. 

 

In Gewerbegebieten kommt gem. § 45 Abs. 1c S. 1 StVO die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht in Betracht, da es sich nicht um ein Wohngebiet oder ein Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte handelt.

 

Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und (gemeindlichen) Vorfahrtstraßen darf gem. § 45 Abs. 1c S. 2 StVO keine Tempo 30-Zone errichtet werden.

 

In der Gemeinde Braak gibt es bereits Tempo 30-Zonen (Verkehrszeichen 274.1):

  • Ihlendiek
  • Matthäus-Berg-Ring
  • Dorfstraße
  • Schmiedestraße
  •  Achterhoff
  •  Im Dorf
  • Schulstraße
  • Fürstredder
  • Op de Loh
  • An der Moorkuhle.

 

Straßen in den Gewerbegebieten:

  • Mittelweg
  • Bergkoppel
  • Braaker Grund
  • Brookstraße
  • Waldstraße
  • Braaker Bogen.

 

Desweiteren gilt Tempo 50 km/h auf folgenden Straßen:

  • L92 An der Chaussee
  • K96 Höhenkamp
  • K39 Alte Landstraße
  • Am Spötzen
  • Heerdestieg

 

Somit bleiben für die mögliche Errichtung einer Tempo 30 Zone nur noch folgende Straßen: Am Spötzen und Heerdestieg

 

Bei der Straße Am Spötzen handelt es sich um eine Sackgasse, die kaum bewohnt und befahren wird. Die Straße weist weder die für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone erforderliche Fußgänger- oder Fahrradfahrerdichte, noch den erforderlichen Querungsbedarf des § 45 Absatz 1c StVO auf. Auch die Sackgasseneigenschaft macht die Straße ungeeignet für die Einrichtung einer Zone 30. Der Kreis Stormarn als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat dies bereits bestätigt.

Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mit dem VZ 274-30 kann nur bei besonderen Gefahrenlagen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Dies ist daher ebenfalls für die Straße „Am Spötzen“ ausgeschlossen.

 

Für die Straße Heerdestieg könnte eine 30-Zone in Betracht kommen, sofern ein hoher Querungsbedarf von Fußgängern oder Radfahrern gegeben ist.

Von der Straße An der Chaussee kommend ist ein Schild „Fahrradwechsel“ sowie „spielende Kinder“ vorhanden. Von der Dorfstraße kommend ist ein Schild „Privatstraße“ sowie „langsam fahren“ montiert. Dies weist bereits aus, das der Heerdestieg rechtlich für die Anordnung eine Zone 30 geeignet ist.

Sofern der Kreis hier eine Zone 30 anordnet, wird vermutlich die Aufforderung zur Wegnahme der genannten Beschilderung im Heerdestieg gerechnet werden. 

 

Zur Verdeutlichung von angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen (VZ 274) können diese auch als Piktogramm freiwillig und zusätzlich auf der Fahrbahn dargestellt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...