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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/002/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung hebt mit sofortiger Wirkung den Beschluss vom 11.02.2019, Vorlage 2018/002/028 zu den Pflegearbeiten im gemeinsamen Gewerbegebiet in Gänze auf.

 

Pflege der Grünanlagen im gemeinsamen Gewerbegebiet Braak/Stapelfeld wird für die Braaker Flächen inkl. der Gewerbegebietsflächen südlich der A1 durch das Unternehmen welches mit den Kommunalarbeiten beauftragt ist, gemäß Angebot bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausgeführt.

Bei einer Neuausschreibung der Kommunalarbeiten, soll die Neuanlage der Grünflächen, sowie die Pflege mit in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 11.02.2019 die Vorlage 2018/002/028 über die Pflegearbeiten im gemeinsamen Gewerbegebiet beschlossen. Analog wurde dieser Beschluss für die Stapelfelder Flächen gefasst.

 

Die Gemeinde Stapelfeld hebt diesen Beschluss vollumfänglich auf. Es soll eine einfache Ansaat mit Rasen auf den öffentlichen Grünflächen und Randstreifen erfolgen, die Organisation der Pflege der Flächen erfolgt selbstständig über die Gemeinde.

 

Die Aufhebung des Beschlusses umfasst dabei ausschließlich die Pflege der Grünflächen. Winterdienst, Straßenerneuerung, Staßenbeleuchtung etc., werden weiterhin gemeinschaftlich betrieben.

 

Für Gemeinde Braak bestehen nach Prüfung des Sachverhalts folgende Option, um auch kurzfristig die Pflege der Grünflächen wieder auf Stand zu bringen.

 

Die Gemeinde Braak hebt den o.g. Beschluss ebenfalls formell auf. Danach kann die Gemeinde einen neuen Beschluss fassen, welcher sich ausschließlich auf die Braaker Flächen im Gewerbegebiet bezieht.

 

Empfehlung wäre zunächst, die einfache Pflege (ohne Neuanlage) der Braaker Flächen über die Restlaufzeit des Vertrages mit dem Unternehmen, welches die Kommunalarbeiten ausführt abzudecken. Eine entsprechende Anfrage beim Unternehmen wurde Verwaltungsseitig getätigt. Das Angebot liegt vor und kann kurzfristig zur Ausführung kommen. Die einmalige Neuanlage und Gestaltung, sowie Pflege der Flächen des Gewerbegebietes können dann zur nächsten Ausschreibung mit in das Leistungsverzeichnis über die Kommunalarbeiten aufgenommen werden.

 

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

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