Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/199

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt:

  1. Zum 01.08.2020 werden die Gruppenbetreuungszeiten im Elementarbereich in der Kita Hoisdorf auf 08:00-14:00 Uhr (30 Wochenstunden) und 08:00-16:00 Uhr (40 Wochenstunden) festgelegt. Im Hort werden die Gruppenbetreuungszeiten auf 12.00/13.00-14:00 Uhr (10/5 Wochenstunden) und 12.00/13.00-16:00 Uhr (20/15 Wochenstunden) festgelegt. Randzeitengruppen (Frühgruppe 07:00-08:00 Uhr, Spätgruppe 16:00-17:00 Uhr) werden ebenfalls angeboten.
  2.  Kinder, die bis zum 30.04.2020 im Elementarbereich an mind. 3 Tagen/Woche nur bis 13:00 Uhr betreut wurden, können auf Wunsch ab dem 01.08.2020 bis zum Schuleintritt an 5 Tagen/Woche bis 13:00 Uhr (25 Wochenstunden) betreut werden.
  3. Ab dem 01.08.2020 wird die Teilnahme an der Mittagsverpflegung für alle Kinder verpflichtend eingeführt. Eltern von Kindern, die lediglich bis 13:00 Uhr betreut werden, können auf die Mittagsverpflegung verzichten.

 

Die Beteiligung des Kita-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung S-H hat beschlossen, die Kita-Reform zum größten Teil auf den 01.01.2021 zu verschieben und nur Teilpunkte zum 01.08.2020 umzusetzen. Die Elternentlastung durch Beitragsdeckel sowie die Nutzung der Kita-Datenbank treten als große Reformziele bereits zum 01.08.2020 in Kraft.

 

Seit 2013 wird die Software NH-KITA zur Verwaltung der Betreuungsplätze und Abrechnung der Gebühren eingesetzt. Über die Software werden Bescheide, Sollstellungen, Bescheinigungen, Abrechnungen, diverse Schreiben an die Eltern, Verwaltung von Betreuungsgruppen, Statistik, Planung, etc. verwaltet. Die KiTa-Leitung sowie die Verwaltung arbeiten auf der gleichen aktuellen Datenbasis.

 

Nach § 33 Kita-Reform-Gesetz erfolgt die Kita-Förderung ab dem 01.01.2021 auf Grundlage der erfassten Daten in der Kita-Datenbank des Landes. Ab dem 01.08.2020 ist die Nutzung der Kita-Datenbank bereits verpflichtend; bei Nichtnutzung kann der Kreis Stormarn die Betriebskostenzuschüsse kürzen. NH-KITA bietet glücklicherweise eine Schnittstelle zur KiTa-Datenbank, sodass ein Austausch quasi „per Knopfdruck“ zwischen den beiden Anwendungen erfolgt und keine Doppelerfassungen notwendig sind. Dadurch wird die Handhabung der Verwaltung der KiTa-Plätze für alle erleichtert und der Fehlerquotient erheblich minimiert.

 

Durch die Einführung der flexiblen Betreuungszeiten zum KiTa-Jahr 2017/2018 wurde den Eltern die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder nach der Kernbetreuungszeit (Elementar täglich 5 Stunden und Hort täglich 2 Stunden) flexibel an den einzelnen Wochentagen betreuen zu lassen. Dies bedeutet, dass in den jeweiligen Gruppen am Nachmittag täglich eine unterschiedliche Anzahl an Kindern betreut wird.

Anhand des folgenden Beispiels ist die derzeitige flexible Gruppenstärke zu erkennen (beispielhaft ist hier nur eine Gruppe aufgeführt). In allen 6 Elementar- und 5 Hortgruppen ergeben sich durch die Flexibilität jeweils unterschiedliche Gruppenauslastungen am Nachmittag.

 

Betreuungszeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

07:00-08:00

1

1

1

1

1

08:00-13:00

20

20

20

20

20

13:00-14:00

5

14

13

13

17

14:00-16:00

12

14

10

9

5

16:00-17:00

2

1

1

0

0

 

Das KiTa-Reform-Gesetz sieht zum 01.01.2021 einen Betreuungsschlüssel von 2,0 pro Gruppe vor, was bedeutet, dass egal wie viele Kinder an den einzelnen Tagen betreut werden, es müssen zwei Betreuungskräfte in der Gruppe anwesend sein.

 

Unabhängig von der finanziellen Belastung für die Gemeinde (Personalaufwendungen für Regelgruppe 20 Kinder bzw. 15 Kinder (Hort) über die komplette Regelöffnungszeit, Elternbeiträge nur für tatsächliche Anzahl an Kindern für die gebuchten Zeiten), können flexible Betreuungszeiten wie bisher in der Kita Hoisdorf vorhanden, nicht in der Kita-Datenbank abgebildet werden. Dies wurde durch den Kreis Stormarn und das Sozialministerium bestätigt. Es fehlt schlichtweg die hierfür notwendige technische Voraussetzung seitens des Landes.

Derzeit können noch nicht einmal die Randzeiten (Früh- und Spätgruppen) in der Kita-Datenbank erfasst werden, obwohl das Kita-Reform-Gesetz ursprünglich komplett zum 01.08.2020 in Kraft treten sollte. Es bleibt abzuwarten, ob die technischen Voraussetzungen nunmehr aufgrund der Verschiebung der Kita-Reform spätestens zum 01.01.2021 geschaffen werden. 

 

Daher ist die Umstellung auf „feste“ Betreuungszeiten zum 01.08.2020 erforderlich.

 

Der Großteil der Eltern benötigt die Betreuung bis 14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr. Die Betreuung bis 13:00 Uhr wird derzeit lediglich von wenigen Familien beansprucht. Lt. Kita-Leitung kann diese Gruppenöffnungszeit bis 13:00 Uhr aufgrund des geringen Bedarfs sowie der räumlichen und personellen Situation künftig nicht mehr angeboten werden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, ab dem 01.08.2020 die Betreuungszeit bis 13.00 Uhr lediglich den Familien anzubieten, die diese in der Vergangenheit hauptsächlich (mindestens an 3 Tagen/Woche) genutzt haben.

 

Alle anderen Familien müssen sich für eine Betreuungszeit bis 14.00 Uhr oder 16.00 Uhr entscheiden. Gleiches gilt für den Hort. Die Gruppeneinteilung erfolgt über die KiTa-Leitung.

 

Ab dem 01.01.2021 muss der Träger gem. § 30 Abs. 2 u. 3 Kita-Reform-Gesetz die Mittagsverpflegung für die Kinder sicherstellen, die 6 Stunden und länger sowie in Hortgruppen betreut werden. Eine Sicherstellung kann nur gewährleistet werden, indem seitens der Kita das Mittagessen (über einen Caterer) organisiert wird. Aufgrund der oben beschriebenen räumlichen und personellen Situation soll die Mittagsverpflegung bereits zum 01.08.2020 für alle Kinder verpflichtend sein, die bis 14:00 Uhr und länger sowie im Hort betreut werden. Die 13-Uhr-Bestandskinder haben die Möglichkeit, auf die Mittagsverpflegung zu verzichten. 

 

Abschließend der Hinweis, dass der Kita-Beirat gem. § 18 KitaG bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Hoisdorf der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.


 

 

Loading...