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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/008/018-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld gibt sich die Geschäftsordnung, wie sie sich aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ergibt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Geschäftsordnung des Schulverbandes Stapelfeld wurde gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.07.2014 neu gefasst. Gem. § 5 Abs. 2, letzter Punkt, dürfen Mitglieder der verbandsangehörigen Gemeindevertretungen an nichtöffentlichen Sitzungen des Schulverbandes Stapelfeld teilnehmen.

 

Diese Passage wurde nochmals überprüft. Es wurde festgestellt – und durch die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn bestätigt – das hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt. In der Amtsordnung ist geregelt, dass amtsangehörige Gemeindevertreter/innen an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Amtsausschusses teilnehmen dürfen. Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), welches für Verbände Anwendung findet, sieht diese Regelung nicht vor.

 

Fazit:

Gemeindevertreter/innen der verbandsangehörigen Gemeinden dürfen grundsätzlich nicht an nichtöffentlichen Sitzungen des Schulverbandes teilnehmen. In öffentlichen Sitzungen steht den Gemeindevertreter/innen ein Anwesenheits- aber kein Rede- oder Antragsrecht zu.

 

In der Verbandsversammlung des Schulverbandes Stapelfeld vom 21.08.2014 wurde hierüber durch den Verbandsvorsteher berichtet.

 

Es bedarf nunmehr einer Änderung der Geschäftsordnung, welche sich aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer Neufassung darstellt. Die Neufassung der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt. Es wurde lediglich der § 5 Abs. 2, letzter Punkt, gestrichen.
 

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Anlagen

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