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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der Anlage beigefügt.

 

Die im Haushaltserlass des Landes S-H. für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B jeweils 339 % sowie für die Gewerbesteuer 334 %.

 

Die Hebesätze der Gemeinde Hoisdorf betragen derzeit für die Grundsteuer A + B = 300 % und für die Gewerbesteuer = 330 %.

 

Die Anpassung der aktuellen Hebesätze an die Nivellierungssätze würde sich für die Gemeinde wie folgt auswirken:

 

Steuerart Mess- x  Nivellierungs  = Steuerauf-  abzgl. bisheriges     = Mehr-

  betrag     satz                   kommen      Steueraufkommen     aufkommen 

                                %                                                    _______

 

Grundst. A         8.670         339               29.400           26.000     3.400

 

Grundst. B     127.340         339      431.660         382.000   49.660

 

Gew.Steuer   242.420         334      809.680         800.000     9.680

 

Hinsichtlich der prognostizierten Gewerbesteuererträge bleibt die tatsächliche Entwicklung abzuwarten.

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist stark von der jeweiligen Gewinnsituation der Gewerbebetriebe abhängig. Insoweit stellt diese Ertragsposition keine fundierte und dauerhaft verlässlich Einnahmequelle der Gemeinde dar.
 

 

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Anlagen

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