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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/257-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Das Ortsentwicklungskonzept soll im Bereich der baulichen Entwicklung ergänzt werden. Hierzu wird das Büro B2K aus Kiel beauftragt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ortsentwicklungskonzept wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2019 beschlossen.

 

Im Rahmen der Konzepterstellung hat sich bereits herausgestellt, dass das Konzept den Ansprüchen der Landesplanung nicht genügen wird, wenn es um Aussagen zur weiteren baulichen Entwicklung, zur Stellung der Gemeinde im Regionalplan und der Ausweitung der Siedlungsachse geht.

 

Die Gemeinde wird daher um Beratung gebeten, ob es gewünscht ist, den Teil „bauliche Entwicklung“ entsprechend zu ergänzen. Hierbei sollte auf ein Planungsbüro mit einer städtebaulichen Ausrichtung zurückgegriffen werden.

 

Haushaltsmittel wurden seitens der Verwaltung für den Haushalt 2020 angemeldet.

 

Die Verwaltung hat ein Angebot vom Büro B2K, welches sich bereits bei der Gemeinde vorgestellt hat, erhalten. Das Büro würde zunächst den baulichen Bestand in der Gemeinde aufnehmen. So erhält die Gemeinde zugleich eine Art Baulückenkataster. In einem „Workshop“ mit Gremienmitgliedern wären dann die Ziele der weiteren baulichen Entwicklung zu erarbeiten.

Inwieweit die angebotenen Leistungen zur Behörden- und Bürgerbeteiligung in Anspruch genommen werden, wird sich im laufenden Verfahren ergeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Gutachten zu erweitern, um im Rahmen der Beteiligung zum Landesentwicklungsplan und zum Regionalplan entsprechend Stellung nehmen zu können

 

Weitere Hinweise:

Der Gemeinde kann im Regionalplan eine besondere Funktion zugewiesen werden in Form von besonderer Eignung für Wohn- und/oder Gewerbeentwicklung.

 

Derzeit ist lediglich eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in Siek vorgesehen.

 

Mit der o.g. besonderen Funktion könnte der Gemeinde allerdings eine ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion zugewiesen werden. Es handelt sich dabei um ein nennenswertes Angebot an Versorgungseinrichtungen mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen täglichen Bedarfs. Weiterhin ist zu beachten, dass auf den Siedlungsachsen in bedarfsgerechtem Umfang Siedlungsflächen auszuweisen sind. Das bedeutet, wenn die Gemeinde Siek sich durch eine Ausweitung der Siedlungsachse auf dieser befindet, ist sie angehalten Siedlungsflächen auszuweisen.

 

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Anlagen

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