Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/002/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungen zum Ausbau der Alten Landstraße (L 222); hier: Grundsatzbeschluss der Gemeinde Braak für die Freistellung von der Planfeststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Susanne Kühl
- Aktenzeichen:
- 543.010.6
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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10.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich der Autobahnanschlussstelle A1 Stapelfeld und der nachfolgenden Landesstraße L222 (Alte Landstraße) sowie den nachgeordneten Verkehrsknoten treten regelmäßig – insbesondere zu den Verkehrsspitzenzeiten – verkehrliche Überlastungen auf.
Das Land Schleswig-Holstein hat eine Zusage zur Ertüchtigung der L 222 im Bereich der Anschlussstelle Stapelfeld und der nachgelagerten Verkehrsknoten gemäß der vorliegenden Planung gegeben. Diese Maßnahme könnte zügig umgesetzt werden, voraussichtlicher Baubeginn noch im Jahr 2020. Die Finanzierung ist durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein gesichert.
Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde entfällt und ist nicht vorgesehen.
Dennoch ist die Gemeinde Braak im Zuge des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Ein zügiger Baubeginn bedarf der gemeindlichen Zustimmung für die Freistellung von der Planfeststellung.
Sollte eine Freistellung von Seiten der Gemeinde Braak nicht in Aussicht gestellt werden, verschiebt sich die Durchführung der Maßnahme auf lange Sicht.
Hinweis: Weitergehende von den Gemeinden gewünschte verkehrliche Maßnahmen bedürfen eines Planfeststellungsverfahrens, das in der Regel eine Dauer von 10-15 Jahren beansprucht.
Damit die Maßnahme vom Land weiterverfolgt wird und umgesetzt werden kann, wird die Gemeinde Braak um eine Grundsatzentscheidung gebeten.
Weitere Ausführungen erfolgen direkt in der Sitzung der Gemeindevertretung.
Ferner wird das Fachplanungsbüro den Vorentwurf der Planung in der Sitzung vorstellen und zur Klärung noch offener Fragen der Gemeindevertretung zur Verfügung stehen.