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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/003/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Brunsbek stimmt der Kündigung der Gemeinde Barsbüttel der Mitgliedschaft im Zweckverband Abwasserverband Siek zu.

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Mitglieder des Zweckverbandes Abwasserverband Siek zum Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem Ortsteil Stellau aus dem Zweckverband Abwasserverband Siek zu unterzeichnen.

 

3. Der Bürgermeister wird zudem ermächtigt, den Vertrag über den Ausgleich der Vermögensvor- und –nachteile gemäß § 17 der Verbandssatzung und § 6 GKZ SH zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes Abwasserverband Siek zu unterzeichnen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Barsbüttel hat für die Beseitigung ihres Abwassers mehrere Netzbetreiber (Verbände und Kommunale Unternehmen). Um die Belange und Beratung der Bürger in Fragen der Abwasserbeseitigung zu vereinfachen, möchte die Gemeinde Barsbüttel zukünftig nur noch einen Netzbetreiber für die Abwasserbeseitigung haben. Daher hat die Gemeinde Barsbüttel ihre Mitgliedschaft im Abwasserverband Siek am 09. Juni 2017 gekündigt.

 

Damit die Kündigung zum 31.12.2019 wirksam werden kann, müssen sämtliche Mitglieder des Verbandes einen Beschluss in ihren Gemeindevertretungen über die Zustimmung zur Kündigung fassen.

 

Dieser Vorlage sind zudem die Entwürfe über die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Mitglieder des Zweckverbandes Abwasserverband Siek zum Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem Ortsteil Stellau aus dem Zweckverband Abwasserverband Siek“ und über den „Vertrag über den Ausgleich der Vermögensvor- und –nachteile gemäß § 17 der Verbandssatzung und § 6 GKZ SH zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes Abwasserverband Siek“ beigefügt.

Diese Verträge sind erforderlich, um die Kündigung rechtlich und tatsächlich umzusetzen.

 

Die vorläufige finanzielle Auseinandersetzung ist in der Anlage „Berechnung für Vermögensauseinandersetzung“ dargestellt.

 

Der Austritt der Gemeinde Barsbüttel betrifft aber nicht nur das Innenverhältnis des Verbandes sondern auch dessen vertragliche Vereinbarungen. Da das Abwasser der Gemeinde Barsbüttel (OT Stellau) weiterhin über Verbandsgebiet abgeleitet wird, ist hierüber ein Durchleitungsvertrag zwischen dem Verband und dem zukünftigen Netzbetreiber Hamburg Wasser erforderlich. Dieser Vertrag liegt noch nicht vor, wird aber schnellstmöglich im ersten Quartal 2020 geschlossen.
 

 

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