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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/008/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Richtlinien ist eine Antragstellung zur Zeit nicht möglich. In den Folgejahren ist die Antragstellung jeweils rechtzeitig zu prüfen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Landesprogramm „DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“ regelt die Vergabe der Finanzhilfen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Nach Mitteilung des Landes SH beträgt das Schulträgerbudget für die Grundschule Stapelfeld 52.107 €.

 

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

 

a) Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der strukturieren Verkabelung in Schulgebäuden (LAN, WLAN, Netzwerkkomponente),

b) Server in Schulen für pädagogische Zwecke und zur IT-Administration,

c) Präsentationsgeräte und damit verbundene mobile und stationäre Endgeräte als Steuerungsgeräte,

f) mobile Endgeräte, z.B. Laptops und Tablets unter folgenden Voraussetzungen

 

 1. Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept der Schule liegt vor und

 2. die Gesamtkosten für mobile Endgeräte dürfen 20% des

     Gesamtinvestitionsvolumens am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule nicht

     überschreiten.

 

Sofern die Infrastruktur an einer Schule zum Zeitpunkt der Beantragung mobiler Endgeräte noch nicht vorhanden ist, sind die Mittel für mobile Endgeräte für diese Schule bis zur Herstellung der Infrastruktur zu sperren. 

 

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Träger der öffentlichen Schulen.

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

 

1. Die Maßnahme muss nach dem 16.05.2019 begonnen sein (Abschluss des Vertrages),

2. Antragstellung und Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme,

3. Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand,

4. ein Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,

5. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept,

6. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,

7. die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindung sichergestellt ist,

8. Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik werden nur bewilligt, wenn die Schule über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind.

Dieses gilt entsprechend für die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

 

Es ist ein Eigenanteil von mind. 15% zu leisten (= 7.900 €)

 

Die Zweckbindungsfrist beträgt bei gebäudebezogenen Maßnahmen 10 Jahre, bei förderungsfähiger Ausstattung 5 Jahre.

 

Die Umsetzung der Investitionsmaßnahme bzw. die Beschaffung der Gegenstände muss bis zum 31.12.2024 vollständig abgeschlossen sein. Die vollständige Abrechnung und Auszahlung ist bis zum 30.06.2025 möglich.

 

Anträge müssen bis spätestens 31.12.2022 vollständig eingereicht sein.

 

Fazit:

 

Da die Grundschule Stapelfeld zur Zeit nicht über einen Breitbandanschluss verfügt, ist die Ausstattung mit LAN/WLAN nicht zielführend.

Voraussichtlich wird das Gebäude nicht mehr 10 Jahre als Schulgebäude genutzt werden.

Anzeigegeräte und mobile Endgeräte werden nur gefördert, wenn die Schule über die entsprechende LAN/WLAN Ausstattung verfügt.

 

Eine Antragstellung ist unter den derzeitig bekannten Gegebenheiten für die Schule in Stapelfeld nicht möglich. In den Folgejahren ist rechtzeitig über eine Antragstellung zu entscheiden.

Die Verwaltung wird rechtzeitig mit den zuständigen Stellen des Landes über eine Bereitstellung und Verwendung der Fördermittel beraten, wenn feststeht, wie die Maßnahme Schulbau umgesetzt wird.

 

 

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