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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/008/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Gebührenhöhe ab dem 01.02.2020 wird gebeten. Seitens des Gremiums sind Kostendeckungsgrade vorzugeben. Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und noch um die neuen Gebühren und Berechnungsgrundlagen zu ergänzen wäre.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Grundlagen für die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

-          99 Kinder OGS, 5 Kinder Spätdienst, 43 Kinder Ferienbetreuung, 7800 Portionen Mittagessen (66 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2019/2020 (zum Vergleich Kalkulation 2019 = 92 Kinder OGS, 5 Kinder Spätdienst, 36 Kinder FB, 5600 Portionen Mittagessen)

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2020 Gesamtbetriebskosten in Höhe von 278.547,10 Euro (in 2019 = 258.513,55 Euro), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen beigefügt. Im Vorjahr wurden Elterngebühren in Höhe von 48% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung festgelegt.

 

Für 2020 wurde eine Berechnung mit dieser Kostendeckung in Höhe von 48% und alternativ mit einer Kostendeckung von 50% vorgenommen. Bei der 50%igen Kostendeckung würde die OGS-Gebühr (tgl. 4 Stunden) monatlich 78,00 Euro (aktuell 73,00 Euro) betragen. Im Zuge der Kita-Reform ist durch die Landesregierung geplant, die Elternbeiträge auf einen Festbetrag zu deckeln. Der geplante Ü3-Beitrag (Elementar- und Hortkinder) soll auf 5,66 Euro/Wochenstunde festgelegt werden. Würde man diesen Wert auf die Betreuung in der OGS (ähnlich zu beurteilen wie Hort) umlegen, würden monatliche Gebühren i.H.v. 113,20 Euro (20 Wochenstunden x 5,66 Euro) entstehen. 

 

In 2018 wurde die Kalkulation hinsichtlich des Mittagstisches bereits umgestellt auf geschätzte Jahresportionen und nicht mehr auf Grundlage der angemeldeten Kinder. Aufgrund der gestiegenen Portionen und dadurch, dass im vergangenen Jahr die Unterdeckung Mittagstisch 2017 (noch bei 100% Kalkulation) mit ausgeglichen wurde, sinkt die Gebühr pro Mahlzeit in 2020. Es wird daher vorgeschlagen, nicht wie im Vorjahr 55% sondern 71% zu erheben, was die Gebühr dennoch um 0,52 Euro auf 4,40 Euro/Essen senken würde.

 

Bei einem Kostendeckungsgrad von 50% im Bereich Betreuung und 71% beim Mittagstisch würden sich die Gebühren wie folgt darstellen (ausführliche Aufstellung siehe Anlage 8 bzw. mit 48% Anlage 7):

 

 

Abweichende Festsetzungen der Kostendeckungsgrade sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbands an den Kosten der OGS und des Mittagstischs.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird.  

 

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