Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2019/007/034

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Voraussetzungen für den Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem OT Stellau:

 

Die Gemeinde Barsbüttel OT Stellau möchte zum 31.12.2019 den Abwasserverband Siek verlassen. Die Gemeinde Barsbüttel hat ein Austrittsersuchen bereits mit Schreiben vom 09. Juni 2017 gestellt. Dieses wurde auf der Verbandsversammlung vom 20. September 2017 bekannt gegeben. Dem Austritt wurde durch die Verbandsversammlung bislang noch nicht zugestimmt. Mittlerweile liegt neben einer Kostenübernahmeerklärung der Gemeinde Barsbüttel für eine Beratung hinsichtlich des durchzuführenden Ausgleichs von Vor- und Nachteilen (Vermögensauseinandersetzung) auch eine vorläufige Aufteilung der Bilanz (Stand 31.12.2018) vor.

 

Damit der Austritt vorzogen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

 

1)      Vermögensauseinandersetzungsvertrag nach § 17 Verbandssatzung und § 6 GKZ SH

Die Aufteilung der Bilanz Stand 31.12.2019 soll als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung dienen. Die darüber zu schließende vertragliche Vereinbarung der Mitglieder des Zweckverbandes wird zur Zeit noch erarbeitet und zur Verbandsversammlung am 11.12.2019 vorliegen.

 

2)      Öffentlich-rechtliche Erklärung über den Austritt aus dem Verband

 

Neben dem genannten Vermögensauseinandersetzungsvertrag ist auch eine öffentlich-rechtliche Erklärung der Mitglieder des Verbandes bezugnehmend auf die Gründungsurkunde erforderlich, in der sämtliche Mitglieder dem Austritt der Gemeinde Barsbüttel OT Stellau zustimmen. Die Mitglieder des Verbandes dürfen allerdings nur zustimmen, wenn vorerst ihrer Gemeindevertretungen diese Zustimmung mehrheitlich beschlossen haben.

 

3)      Änderung der Verbandssatzung

 

Zudem ist eine Änderung der Verbandssatzung nötig, die die Gebietsveränderung erfasst.

 

4)      Genehmigung durch die Kommunalaufsicht

 

Die Änderung der Verbandssatzung sowie die öffentlich-rechtliche Erklärung über den Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem OT Stellau bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese hat signalisiert, dass die Genehmigung noch 2019 erfolgen wird.

 

Sonst anstehende Änderungen aufgrund des Austritts:

 

Der Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem OT Stellau hat darüber hinaus noch Auswirkungen auf die bestehenden Verträge des Verbandes, vor allem mit der Firma Hamburg Wasser, z.B. der Übernahmevertrag des Schmutzwassers aus dem Hauptpumpwerk in Stapelfeld, aber auch der Vertrag über die Übernahme des Rufbereitschaft.

 

Damit das Schmutzwasser aus Stellau in Zukunft auch abgeleitet werden kann, ist ein Übernahmevertrag des Verbandes mit der Gemeinde Barsbüttel bzw. dem zukünftigen Betreiber der Schmutzwasserbeseitigung zu schließen. Das Schmutzwasser aus Barsbüttel des OT Stellau wird aus technischen Gründen weiterhin bis zum Hauptpumpwerk des Verbandes in Stapelfeld geleitet. Vor dort wird es dann mit dem Schmutzwasser des Verbandsgebietes nach Hamburg geleitet und von Hamburg Wasser übernommen. Zur Erfassung der Schmutzwassermengen aus dem OT Stellau wird ein Zähler eingebaut. Die genauen Abrechnungsmodalitäten sind noch zu vereinbaren.

 
 

 

Loading...