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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/142-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans 2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

Die Gemeinde stimmt dem Abwägungsergebnis zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Beschluss Lärmaktionsplan Fortschreibung 2018

Der Lärmaktionsplan in der Form der Fortschreibung 2018, wie aus der Anlage ersichtlich, wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Stapelfeld vom 16.09.2019 wurde, gemeinsam mit dem Gremium, sowie den für die Lärmaktionsplanung des Landes Schleswig-Holstein zuständigen Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR), Herrn Gließmann, sowie dem örtlich agierenden Lärmteam aus Stapelfeld, an dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde gearbeitet. Die Formulierungen von Hauptforderungen zur Lärmminderung in der Gemeinde wurden in den Entwurf des Lärmaktionsplan eingepflegt, um eine stärkere Argumentation ggü. den zuständigen Behörden im Land für die Umsetzung von Maßnahmen im Gemeindegebiet zu erreichen.

 

Seitens des Landes wurde der Gemeinde eine Frist zum Beschluss des Lärmaktionsplans bis zum 30.10.2019 gesetzt. Wird innerhalb dieser Frist kein Plan beschlossen, so wird die Kommunalaufsicht tätig und einen eigenen Lärmaktionsplan für die Gemeinde einsetzten. In diesem werden nicht die Belange der Gemeinde besonders gewürdigt oder Forderungen zum Lärmschutz berücksichtigt. Es ist der Gemeinde daher zu empfehlen den hier vorliegenden Plan zum Beschluss zu bringen.

 

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

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Anlagen

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