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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Brunsbek (Erschließungsbeitragssatzung) wird, wie aus der Anlage ersichtlich, beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung stammt aus den Jahre 1984. Sie ist in vielerlei Hinsicht rechtlich gesehen „unmodern“. Die neue Erschließungsbeitragssatzung, im Entwurf dieser Vorlage beigefügt, ermöglicht es der Gemeinde, rechtssicher Erschließungsbeiträge zu erheben.

Sie sieht folgende Neuerungen bzw. Änderungen vor:

Durch die Zahlung eines Ablösebetrages kann im Vorwege das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten (und somit die Beitragserhebung) verhindert werden (§ 11).

Es werden die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage entsprechend der bundesgesetzlichen Vorschriften neu geregelt: die erstmalige Herstellung ist von den Merkmalen des Teileinrichtungsprogramms (§ 8 Absatz 1 - Herstellung einer betriebsfertigen Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerungsanlage) und für die flächenmäßigen Bestandteile einer Erschließungsanlage von den Merkmalen aus dem Ausbauprogramm (§ 8 Absatz 2) abhängig.

Der Geschossflächenmaßstab der alten Satzung wurde durch den Vollgeschossmaßstab (§ 5 Verteilungsmaßstab für das Maß der Nutzung) ersetzt. Dieser ist besser handhabbar und führt zu gerechteren Ergebnissen.

Hinweis:

Dieser Satzungsentwurf wurde aus der Mustersatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Stand 2016, erarbeitet.
 

 

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Anlagen

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