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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/004/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hoisdorf ist zunächst bemüht, die eigenen KiTa-Plätze und für U3-Kinder die Hoisdorfer Tagespflegeplätze zu belegen. Darüber hinaus werden freiwillige Kostenausgleiche für Plätze in anderen Bundesländern jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Belange der Eltern / des Kindes (Bedarfsgerechtigkeit) sowie der Belegungssituation der eignen KiTa bzw. der ortsansässigen Tagespflegepersonen entschieden. Im Falle einer Übernahme des freiwilligen Kostenausgleiches in ein anderes Bundesland wird sich die Kostenbeteiligung für Ü3-Kinder auf den im Kreis Stormarn geltenden Satz pro Betreuungsstunde (derzeit 1,49 Euro) und für U3-Kinder auf xxxx Euro pro Betreuungsstunde beschränk

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In der Vergangenheit sind vermehrt Kostenausgleichsanträge für die Betreuung  von Kindern in Hamburger KiTas eingegangen. Hamburger Kostenausgleiche sind freiwillig und wurden bislang von der Gemeinde Hoisdorf nicht übernommen.

 

Im vergangenen Jahr fand mit dem Kreis Stormarn als Träger der örtlichen Jugendhilfe ein Abstimmungsgespräch zusammen mit der Gemeinde Brunsbek hinsichtlich eines Kostenausgleichsantrages nach § 25 a KiTaG für die Betreuung eines Kindes in einer Hamburger Kindertagesstätte statt.

 

Hier wurde erläutert, dass Kostenausgleiche und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz „inhaltlich“ zwei von einander zu trennende Punkte sind. Für den Rechtsanspruch auf Bereitstellung des Platzes ist der Kreis als Träger der örtlichen Jugendhilfe zuständig. Sofern in der Standortgemeinde (hier Hoisdorf) kein entsprechender Platz bereit gestellt werden kann, wird der Kreis einen Platz „zuweisen“. Dies kann der Kreis formal aber nur innerhalb Schleswig-Holsteins. In diesen Fällen wäre durch die Standortgemeinde der gesetzliche Kostenausgleich zu zahlen.

 

Sofern ein Platz in Hamburg belegt würde, würde die „Zuweisungskompetenz“ des Kreises nicht greifen, weil es zwischen den beiden Bundesländern kein entsprechendes Abkommen gibt. In diesen Fällen wäre ein Kostenausgleichsanspruch somit gesetzlich nicht gegeben, also freiwillig.  Die  Gewährung / Versagung von Kostenausgleichen in diesen Fällen liegt  in der Entscheidungskompetenz der Gemeinde. Bei der Entscheidungsfindung sollte auch bedacht werden, dass, sofern ein Platz in Schleswig-Holstein zugewiesen würde, der Kostenausgleich zu erfolgen hätte. Wenn Kostenausgleiche unabhängig vom Ort der Einrichtung gewährt werden, werden diese im Bedarfsplan des Kreises Stormarn ausgewiesen und demnach als Einrichtungsplätze in der Versorgungsübersicht berücksichtigt.

 

Die Vergangenheit zeigt, dass die Möglichkeit, einen flexiblen KiTa-Platz außerhalb der Wohnortgemeinde zu erhalten, doch sehr schwierig ist und viele Eltern daher nach Hamburg ausweichen mussten. Daraufhin hat die Gemeinde Brunsbek im vergangenen Jahr einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass Kostenausgleiche unter Berücksichtigung der Belegungssituation in der eigenen KiTa und der Bedürfnisse der Eltern / der Kinder wie Kostenausgleiche innerhalb S-H behandelt werden.

 

Die Höhe des Kostenausgleiches wäre durch die Gemeinde frei wählbar (da freiwillig). Die Gemeinde Brunsbek übernimmt wie im Kreis Stormarn üblich im Elementarbereich den Pauschalbetrag von 1,49 Euro pro Betreuungsstunde und im Krippenbereich zwischen 2,30-2,40 Euro (Platzkosten eigene KiTa) pro Betreuungsstunde. Voraussichtlich im November 2013 wird die Gemeinde Brunsbek aus Vereinfachungsgründen auch für die Krippenbetreuung einen Pauschalbetrag pro Betreuungsstunde festsetzen.

 

Krippenkosten sind in der Regel ca. doppelt so hoch wie Elementarkost

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