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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/007/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Siek zum 31.12.2012 wurde geprüft, das Ergebnis wird in einem Bericht zusammengefasst. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurden die Bestimmungen des Haushaltsrechts sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserverbandes Siek in den endgültigen Fassungen zu beschließen.

Der im Jahresabschluss festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 189.437,78 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Verbandsversammlung:


Die am 28.08.2019 vorgenommene Prüfung der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Siek durch den Rechnungsprüfungsausschuss führte zu keiner Beanstandung. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurden die Bestimmungen des Haushaltsrechts sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht werden beschlossen.

Der im Jahresabschluss festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 189.437,78 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Abwasserverband Siek führt seit dem 01.01.2012 seine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.

 

Nach § 54 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) ist jährlich eine Schlussbilanz aufzustellen. Die Aufstellung hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Gemeindeordnung (GO) und den Regeln der GemHVO zu erfolgen.

 

Gemäß § 46 Abs. 8 i.V. mit § 35 Gemeindeordnung (GO) wird grundsätzlich empfohlen, die Beratung und Prüfung in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfungshandlung kann es zur Offenlegung von persönlichen Daten kommen bzw. können Sachverhalte angesprochen werden, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit fordern. Da aber eine Prüfung der Belege durch den Rechnungsprüfungsausschuss bereits erfolgt ist und die ggf. entstandenen Bemerkungen bearbeitet und in den Jahresabschluss eingeflossen sind, kann die Prüfung in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

Der anschließend zu erstellende Prüfungsbericht und die Verwendung des Ergebnisses werden von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist beigefügt.

 

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 95 n Abs. 5 GO) obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss des Abwasserverbandes Siek die Prüfung der Jahresabschlüsse.

 

Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 95 n Abs. 1 GO i.V. mit Abs. 6 GO:

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit allen Unterlagen dahin zu prüfen, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,             

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,             

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind, 

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist, 

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. 

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.

 

Vom Innovationsring NKR-SH (Der Innovationsrings NKR-SH war ein Gemeinschaftsprojekt der kommunalen Landesverbänden Schleswig-Holsteins und hat sich bis zum 31.12.2008 mit der Reform und den Grundzügen des neuen Haushaltsrechts in Schleswig-Holstein auseinandergesetzt und Arbeitsempfehlungen für Kommunen erarbeitet und mit dem Ministerium abgestimmt) wurde eine Checkliste für die Prüfung der Jahresabschlüsse durch Rechnungsprüfungsausschüsse erarbeitet.

 

Die Checkliste gliedert sich wie folgt:

 

1. Systemprüfung

2. Prüfung der Ergebnisrechnung

3. Prüfung der Finanzrechnung

4. Prüfung der Bilanz

5. Besonderheiten bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz

6. Prüfung des Lageberichts

7. Prüfung des Anhangs und der Anlagen des Anhangs

8. Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses

 

Punkt 8 entfällt, da ein konsolidierter Gesamtabschluss nicht zu erstellen ist.

 

Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind.

Es wird empfohlen, die Prüfung anhand des beigefügten Auszugs aus der Checkliste durchzuführen.

 

Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem Prüfungsvermerk. Dieser könnte wie folgt aussehen:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss kommt ohne Beanstandung/mit folgenden Beanstandungen… zu folgendem Ergebnis: Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbandes Siek zum 31.12.2012 wurden die Bestimmungen des Haushaltsrechts sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage."

 

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Anlagen

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