Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/133

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 3 BauGB erteilt / nicht erteilt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG) für das Neubauvorhaben des Müllheizkraftwerks (MHKW) und der Mono-

Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) in Stapelfeld, wurde die Gemeinde aufgefordert einen Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) herbeizuführen und das Ergebnis an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bis zum 15.09.2019 zu übermitteln.

 

Gemäß der geltenden Fristenregelung nach § 36 Abs. 2, Satz 2 BauGB, gilt das Einvernehmen der Gemeinde zudem als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird.

 

Die Prüfung der planungsrechtlichen Grundlagen ergaben keinen Widerspruch zum Vorhaben. Der Flächennutzungsplan, weist die Flächen als „Fläche zur Beseitigung

von Abfallstoffen- Müllverbrennungsanlage“ aus. Die Erschließung ist sowohl bauordnungsrechtlich nach § 4 LBO und planungsrechtlich nach § 127 Abs. 2 BauGB gesichert. 

 

Die Prüfung über Einhaltung der Vorgaben in Bezug auf die Immissions -/ Emissionswerte der Anlagen obliegt u.A. der Genehmigungsbehörde. Die Beachtung bauordnungsrechtlicher Vorgaben seitens der Antragstellerin sind zentral durch die Kreisbauaufsicht zu bewerten.

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist grundsätzlich zu erteilen, wenn gemäß § 35 Abs. 3 BauGB keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

 

Zur Kontrolle dieser zuvor genannten Kriterien und für die Beurteilung des Verfahrens, hat die Gemeinde einen unabhängigen Experten, einen Fachanwalt für Verwaltungs-, Bau- und Architektenrecht, zur Unterstützung hinzugezogen. Dieser wurde maßgeblich in der Prüfung des Vorgangs beteiligt und kann bei Bedarf seine Einschätzung zur Stellungnahme vortragen.

 

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...