Vorlage - 2019/006/121
Sachverhalt:
Damit die Verwaltung drei vergleichbare Angebote einholen kann, muss durch die GV ein Beschluss gefasst werden ob, wie viele und in welcher Ausführung die Anzeigetafeln angeschafft werden sollen.
Die Anzeigetafeln gibt es in verschiedensten Ausführungen. Nicht jedes Unternehmen bietet die folgenden Ausführungen an, daher ein paar Beispiele:
1) Art a) Solarbetrieben b) nicht solarbetrieben
2) Anzeige a) Nur Zeichenanzeige (Smiley, Daumen, Danke o.ä.) b) Große Zeichenanzeige und kleine km/h Anzeige c) Große km/h Anzeige und kleine Zeichenanzeige d) Anzeige ,,Sie fahren X km/h zu schnell‘‘
3) Größe a) klein (ca. 500 mm x 700 mm) b) mittel (ca. 700 mm x 900 mm) c) groß (ca. 900 mm x 1200 mm)
Rechtlich sind folgende Punkte bei der Aufstellung zu beachten:
Zuständig für die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten (auch von mobilen Anzeigetafeln) innerorts ist grundsätzlich die Gemeinde.
Hinweis der Verwaltung: Bei Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen die durch die Gemeinde führen, ist die Aufstellung gemeinsam oder in Absprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger bzw. der Straßenmeisterei vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
b) Die Gemeindevertretung beschließt, dass vorerst keine weiteren Messgeräte angeschafft werden sollen.
Anlage/n:
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