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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/099-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage zur Vorlage 2019/006/099 aufgeführt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat am 01.10.2018 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung gefasst.

Daraufhin wurde die Auslegung in der Zeit vom 05.11.2018 bis zum 05.12.2018 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt.

 

Zwischenzeitlich hat der Grundstückseigentümer mit der Gemeinde Verhandlungen geführt, die zu einem Grundstücksverkauf geführt haben. Dieser hat zur Folge, dass die veräußerten Flächen in der Planzeichnung anders dargestellt werden müssen, was eine erneute Auslegung nach sich zieht.

 

Hinweis: Die Anmerkung des Bauausschusses wurde berücksichtigt, die Begründung entsprechend geändert.

 

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Anlagen

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