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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/003/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt die Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Brunsbeker Kindern in Tagespflege zum 01.07.2019 in der vorliegenden Fassung.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie bereits in der Info-Vorlage 2019/003/066 „Kindertagespflegerichtlinie“ angekündigt, sollte die Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Brunsbeker Kinder in Tagespflege zum 01.07.2019 überarbeitet werden.

 

Gemäß § 24 SGB VIII haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, wenn die Leistung für die kindliche Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aufnehmen oder arbeitssuchend sind.

 

Die neue Richtlinie enthält unter anderem, aufgrund der familienorientierten Aspekte und gesetzlichen Vorgaben durch Gleichstellung der Betreuungsformen Krippe/Kindertagespflege, die Differenzkostenbezuschussung für die Betreuung von Kindern in einer Kindertagespflegestelle. Immer mehr Kommunen im Kreis Stormarn bezuschussen die Eltern zu den Differenzkosten, damit auch hinsichtlich der Kosten eine Gleichstellung erfolgt. Die Kosten in einer Kindertagespflegestelle sind nämlich nach wie vor i.d.R. höher als in einer Krippe. Nicht zuletzt aus diesem Grund soll auch mit der Kita-Reform zum 01.08.2020 eine Deckelung der Elternbeiträge für Kita-Einrichtungen und Tagespflegestellen erfolgen.

 

Da die Gemeinde Brunsbek über Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertageseinrichtung Brunsbek verfügt, werden für die Differenzkostenbezuschussung die aktuellen Betreuungskosten pro Stunde der Krippe in Brunsbek zu Grunde gelegt (aktuell 2,50 €).

 

Entsprechend der Neufassung der Richtlinie wurde auch das Antragsformular angepasst.

 

Verwaltungsseitig wird angestrebt, die Tagespflegerichtlinien im Amt Siek zu vereinheitlichen und auf eine Differenzkostenbezuschussung hinzuwirken.

 

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Anlagen

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