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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 019/005/164 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet Flurstück 1/15, östlich "Papendorfer Weg", Rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung vom 13.05.2019 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung aufzustellen.

Ziel der Planung ist

- die Erschließung eines reinen Wohngebietes nach § 3 Baunutzungsverordnung

- die Einrichtung einer privaten Erschließungsanlage mit Wendeanlage.

 

Die von der Gemeindevertretung am 29.10.2018 zur Auslegung bestimmten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 17.12.2018 bis zum 25.01.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Zu der vom Grundstückseigentümer gewünschten Veränderung des Textteiles bzgl. der Fassadengestaltung wird der Stadtplaner in der Sitzung berichten.

Die gewünschte Änderung findet sich bereits in den beigefügten Unterlagen wieder.

Sofern die Gemeinde dem Wunsch nicht folgt, sind die bisher bekannten Unterlagen mit Stand vom 04.02.2019 zu beschließen.

 

Aus den weiteren Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

 

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Anlagen

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