Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/001/033

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Das Verfahren ist -wie im Sachverhalt dargestellt- umzusetzen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) wurde die überörtliche Prüfung des Amtes Siek sowie der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbandes und des Abwasserverbandes für die Jahre 2012 – 2017 durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Stormarn von September bis Dezember 2018 durchgeführt.

Der Bericht über die Prüfung wurde den Mitgliedern des Amtsausschusses sowie den Verbandsvorstehern durch den Leiter des Gemeindeprüfungsamtes und dessen Vertreters am 09.05.2019 vorgestellt. Sachverhalte wurden erörtert, Fragen der Beteiligten wurden beantwortet (§ 7 Abs. 1 KPG).

 

Gem. § 7 Abs. 3 KPG i.V.m. § 24a Amtsordnung und § 28 Nr. 21 Gemeindeordnung hat der Amtsausschuss zum Ergebnis dieser überörtlichen Prüfung gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von 6 Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.

 

Die Verwaltung wird die Stellungnahme vorbereiten und dem Amtsausschuss zu seiner Sitzung am 17.10.2019 zur Beschlussfassung vorlegen.

Themenbereiche aus dem Bericht, die explizit die Gemeinden/Verbände betreffen, werden ebenfalls mit einer Stellungnahme zusätzlich den betreffenden Gemeindevertretungen bzw. Verbandsversammlungen vorgelegt.

 

Die weiteren Stellungnahmen zu den Berichten des Schulverbandes und des Abwasserverbandes werden analog vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die als Anlage zum Bericht beigefügten Stellungnahmen über die wirtschaftliche Situation jeder Gemeinde werden den Gemeinden bereits jetzt zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des gesamten Prüfungsberichtes erfolgt anschließend.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass der Bericht bis zu dieser Bekanntmachung vertraulich zu behandeln ist.
 

 

Loading...