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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/002/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:
    Für das Gebiet südlich des Ihlendieks in einer Tiefe von ca. 85 m, westlich des Ihlendiek und östlich des Höhenkamps (K 96) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung der Fläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro für Bauleitplanung Uwe Czierlinski in Bornhöved beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/wird mit folgender Änderung gebilligt: Die Parkplätze am Wendehammer entfallen.
  6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter:

Davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Fläche Ihlendiek 49 hat 5689 m² und ist von drei Seiten mit Bebauung umgeben, westlich wird die Fläche durch den Höhenkamp (K 96) begrenzt. Zur Zeit ist die Fläche mit einem Einfamilienhaus bebaut. Ein Großteil der Fläche wird als Weide genutzt. Der Flächennutzungsplan weist auf der gesamten Fläche ein Dorfgebiet aus.

 

Die Fläche wurde kürzlich von einem Investor gekauft, der dort Wohngebäude errichten möchte. Die Gemeinde hat bereits beschlossen, dass auf der Fläche nicht mehr als 7 Wohneinheiten insgesamt entstehen sollen (inkl. Altbestand, sofern er erhalten werden soll.)

 

Um auf der Fläche eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, möchte die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen.

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung regeln, insbesondere überbaubare Flächen, Grundflächenzahlen und Mindestgrundstücksgrößen festsetzen.

 

Der Investor fragt an, ob die in der Planzeichnung enthaltenen Parkplätze am Wendehammer entfallen könnten. Da ausreichend Stellplätze auf den Grundstücken zu entstehen haben (min. 25 m² pro Grundstück), könnte man dem zustimmen.

 

            Ein Entwurf des Planes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.   

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Anlagen

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