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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 09.04.2019 gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bereich Waldstraße 11 – 17 wurde durch den Bebauungsplan Nr. 3, 4. und 5. Änderung, ein Baufenster im rückwärtigen Bereich festgesetzt.

Das natürliche Gelände im rückwärtigen Grundstücksbereich liegt jedoch wesentlich höher als im vorderen Grundstücksbereich.

Die 4. und 5. Änderung setzen zwar eine eingeschossige Bebauung fest, treffen aber keine Aussage zur max. zulässigen Gebäudehöhe.

Daher wäre es durchaus möglich, auf dem bereits erhöhten Gelände ein über 10m hohes Gebäude zu errichten.

Die Gemeinde hat sich gegen eine solche Entwicklung ausgesprochen und den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes gefasst.

Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro einen ersten Planentwurf erstellt, der in der Sitzung des Bauausschusses vorgestellt wird.

Sofern die Planunterlagen die Zustimmung der Gemeinde finden, kann die erste Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

 

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Anlagen

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