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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage zur Vorlage 2019/006/088) ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Abschließender Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter

https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-wirksam/

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 34. Änderung wurde in der Zeit vom 04.03.2019 bis zum 18.03.2019 die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

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Anlagen

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