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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der kalkulatorische Zinssatz für die Gebührenkalkulation Niederschlagswasser wird für 10 Jahre auf 3 % festgelegt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Kalkulatorische Zinsen dienen der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Ziffer 1 KAG SH muss die Gemeinde bei der Erhebung einer Benutzungsgebühr das aufgewendete Kapital verzinsen. Das aufgewendete Kapital besteht aus dem Eigen- und dem Fremdkapital. Das Fremdkapital wird verzinst (=Kreditzinsen), während das Eigenkapital zunächst unverzinst von der Gemeinde aufgebracht wird.

Dadurch wird Eigenkapital der Gemeinde gebunden, mit dem sie auf dem freien Markt keine Erträge erwirtschaften kann. Diese entgangenen Zinsen/ Erträge werden dem Gebührenzahler (dem Nutznießer des gebundenen Kapitals) auferlegt.

 

Die Zinshöhe ergibt sich aus einem Mischzinssatz und wird nach folgender Formel berechnet:

 

0,4 *Eigenkapitalzinsssatz+0,6*Kreditzinssatz=kalkulatorischer Zinssatz

 

Der Eigenkapitalzinssatz wird zur Zeit vom Gemeindeprüfungsamt mit 4% angegeben. Der Kreditzinssatz stellt einen durchschnittlichen Zinssatz dar, da er unabhängig davon berücksichtigt wird, ob Kredite bestehen oder nicht.

 

Unter Zugrundlegung eines durchschnittlichen Kreditzinssatzes von 2,34 % ergibt sich damit ein kalkulatorischer Zinssatz von 3 %.
 

 

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