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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/007/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Anschlussbeiträge sind mit einem nach der Nutzungsdauer gleichmäßigen zu bemessenden Abschreibungssatz ab sofort aufzulösen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Verband hat die Möglichkeit, die erhobenen Anschlussbeiträge für Schmutzwasseranschlüsse aufzulösen. Durch die Auflösung werden sie zum Abzugskapital in der Gebührenkalkulation und wirken sich auf die Gebühr gebührenmindernd aus, vgl. § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG SH.

 

Im Gebührenrecht gilt der Grundsatz des Verbotes der Doppelbelastung der Gebührenschuldner. Das bedeutet, dass ein Gebührenschuldner nicht zweimal zur Finanzierung der Anlagen herangezogen werden kann. Da die aufgelösten Beiträge zum Abzugskapital werden, vermindern sich auch die Abschreibungen des Investitionskapitals, was dann eine Doppelbelastung verhindert.
 

 

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