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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erhebt gegen die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes Schleswig-Holstein für den Planungsraum III keine Bedenken. / folgende Bedenken bzw. Einwände…

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden in Schleswig-Holstein die Landschaftsrahmenpläne wiedereingeführt. In der Folge befinden sich die Landschaftsrahmenpläne derzeit in der Fortschreibung.

 

§ 10 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sieht eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Neuaufstellung bzw. Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne vor. Darüber hinaus gibt es die verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit aus dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 42 UVPG).

 

Das Beteiligungsverfahren ist für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2019 vorgesehen. Neben der üblichen Auslegung der Entwürfe der o. g. Planwerke in den Amtsverwaltungen sowie den amtsfreien Städten und Gemeinden sind alle Unterlagen online über folgenden Link einsehbar:

https://bolapla-sh.de/verfahren/fd4c3974-ba7a-11e8-bf30-0050568a04d7/public/detail.

 

Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, bis zum 28.02.2019 eine Stellungnahme abzugeben.

 

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Anlagen

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