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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

A1) Die GV beschließt die Einführung „ Wiederkehrende Beiträge Straßen“.
Die GV beauftragt hiermit die Gekom entsprechend ihrem Angebot vom 28.04.14.

Der Bürgermeister  wird ermächtigt den Dienstleistungsvertrag zu schließen

 

A2) Die GV entscheidet sich nicht für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen .Die bereits vorliegende Satzung über einmalige Straßenbaubeiträge wird zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss verwiesen. .

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Sachverhalt

Wiederkehrende Beiträge Straßen  – eine Alternative zu einmaligen Straßenbaubeiträgen
Sachverhalt: Dabei geht es um wiederkehrende Beiträge für öffentliche Straßen, Wege und Plätze, also eine alternative Gestaltung der Erhebung von („einmaligen") Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG. Die alternative Möglichkeit für die Straßenbaufinanzierung wiederkehrende Beiträge zu erheben, gibt es schon heute in Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Anlass für die Einführung wiederkehrender Beiträge sind in der Praxis immer wieder aufkommende Diskussionen über teilweise erheblich unterschiedliche Straßenbaubeitragsbelastungen. Dazu zählt auch, dass wegen unterschiedlicher Gemeindeanteile für Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung und wegen teilweise sehr unterschiedlichen Grundstücksstrukturen an ansonsten vergleichbaren Straßen, vergleichbar nutzbare Grundstücke teilweise außerordentlich unterschiedliche Beitragsbelastungen zu tragen haben.

Es soll damit den Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben werden, Beitragsbelastungen so zu gestalten, dass sie für die Grundstückseigentümer leichter und angenehmer zu finanzieren sind. Dazu gehört auch die Betonung der Solidargemeinschaft von Grundstückseigentümern, die alle ein einheitliches Verkehrssystem benutzen und nicht eigentlich nur die Straße, zu der ihr Grundstück zufälligerweise als Anlieger- oder Hinterliegergrundstück erschlossen sind.

 

Auf die Beratungen seitens der GeKom vom 23.04.14 wird inhaltlich verwiesen. Die Anwesenden GV haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen von der GeKom ein umfassendes Angebot mit Leistungskatlog anzufordern. Diese ist in der Anlage beigefügt.

 

Alternativ müsste sich die Gemeinde – wie bereits vorgelegt – zu einmaligen Straßenbaubeiträgen entscheiden. Die Satzung hierfür liegt allen GV bereits vor und müsste dann noch inhaltlich zu den Bemessungsgrößen und der Einstufung der Straßen abgestimmt werden.



 

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Anlagen

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