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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Stapelfeld nimmt den vorliegenden Kostenüberschlag zur Entwicklungskonzeption „Große Heide“ (Bearbeitungsstand: 26.11.2018) zur Kenntnis.

 

2. Die Gemeindevertretung stimmt der Umsetzung von Stapelfelder Maßnahmen gemäß Entwicklungskonzeption „Große Heide“ grundsätzlich zu.

 

Nähere Einzelheiten über die konkrete Umsetzung von Maßnahmen (insbesondere: welche Maßnahmen, ggf. Festlegung von Prioritäten, Finanzierung/Förderanträge/Eigenanteil) sind in den weiteren gemeindlichen Beratungen unter Einbeziehung des Finanzausschusses festzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Umsetzung der länderübergreifenden Gewerbegebietsentwicklung im Raum Wandsbek – Stapelfeld wurde am 13.11.2017 eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Bezirk Wandsbek, dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Stormarn und der Gemeinde Stapelfeld geschlossen.

 

Danach soll der Landschaftsraum im Bereich zwischen Rahlstedt, Stapelfeld und Barsbüttel mit einem ländergrenzenübergreifenden Konzept durch Einzelmaßnahmen aufgewertet werden. Neben den gesetzlichen, naturschutzfachlichen Ausgleichmaßnahmen sollen Maßnahmen zur freiraumplanerischen Inwertsetzung der umgebenden Landschaft als Erholungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner entwickelt und mit dem Gewerbegebiet umgesetzt werden.

 

Diese Aufwertung ist entsprechend der Entwicklungskonzeption „Große Heide“ vorgesehen, welche unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung konzipiert und der Gemeinde Stapelfeld im Bau- und Umweltausschuss am 26.03.2018 -TOP 7- sowie der Gemeindevertretung am 09.04.2018 -TOP 17- (s. hierzu Vorlage Nr. 2018/006/343) vorgestellt wurde.

 

Der hieraus resultierende Kostenüberschlag zur Vorbereitung der weiteren Planung und für eine eventuelle Erstellung von Förderanträgen ist als Anlage „Maßnahmenblätter“ beigefügt.

 

Die Maßnahmen der Gesamtkonzeption sollen interkommunal abgestimmt werden. Die nächste Lenkungsgruppe zu diesem Thema ist am 21.01.2019 terminiert. Hierüber kann in der Sitzung direkt berichtet werden.

 

Die Gemeinde Stapelfeld wäre betroffen bei den Maßnahmen 1, 2, 4, 7a und 9. Die entsprechenden Maßnahmenblätter sind -bis auf Maßnahme 9- der Vorlage beigefügt. Zu Maßnahme 9 liegt keine Darstellung vor. Die Maßnahmen sind dem Bürgermeister und der Amtsverwaltung am 26.11.2018 im Amt Siek vorgestellt worden.

 

Zu Maßnahme Nr. 4 – Spielplatz und Schulwald Stapelfeld – hat in 2018 eine Kinderbeteiligung an der Grundschule Stapelfeld stattgefunden. Die Dokumentation wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld wird gebeten, eine Grundsatzentscheidung über die Umsetzung der Stapelfelder Maßnahmen zu fassen.

 

Abschließender Hinweis: Die naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 16 inklusive des Ausgleichs auf planexternen Flächen sind im Entwurf des Erschließungsvertrages enthalten. 

 

Die gemeindlichen Gremien haben darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Stapelfeld grundsätzlich keine finanziellen Mittel für Maßnahmen übernimmt. Bei den Förderprogrammen für Kommunen, die für den Landschaftsaufbau Große Heide in Frage kämen, wären jedoch die jeweiligen Eigenmittel von den Kommunen zu tragen. In der Gemeindevertretung Stapelfeld am 09.04.2018 wurde der Investor auf das Thema angesprochen. Die Investorenseite hat zunächst die Priorität auf die geforderten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen gelegt.
 

 

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