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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/002/021-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie im Abwägungsvorschlag dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet westlich "Höhenkamp" (K96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Aussagen zum Ausgleich sind entsprechend der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nachzuarbeiten.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 24.08.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Parallel hat das Planungsbüro den Planentwurf entsprechend überarbeitet.

Aussagen bzgl. des Ausgleichs stehen noch aus. Derzeit werden Angebote der Stiftung Naturschutz ausgewertet und mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Sobald diese den Ausgleichsmaßnahmen zugestimmt hat, übernimmt das Planungsbüro diese in die Planunterlagen.

 

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Anlagen

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