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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/008/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld entsendet folgende Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss:

  1.  
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  
  7.  
  8.  
  9.  
  10.  

 

Stellvertreter/innen:

  1.  
  2.  
  3.  

(ggf. weitere)
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Schulleiterin der Grundschule Stapelfeld wird mit Ablauf des 31.01.2019 in den Ruhestand gehen. Das Ministerium für Bildung ist für die Stellenausschreibung und das „Vorverfahren“ zuständig (sh. auch Anlage § 39 SchulG).

 

Bei der Stellenbesetzung wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern in der Form eines Wahlverfahrens mit. Hierzu wird ein Schulleiterwahlausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern des Schulträgers, 5 Mitgliedern der Lehrkräfte und 5 Mitgliedern der Eltern, gebildet. 

 

Die insgesamt 10 Mitglieder der Lehrkräfte und Eltern zzgl. Stellvertreter/innen wurden bereits in der Lehrerkonferenz bzw. im Schulelternbeirat gewählt.

 

Nunmehr muss noch der Schulträger 10 Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden. Diese Mitglieder müssen nicht der Vertretungskörperschaft angehören (die Schulverbandsversammlung besteht i.Ü. auch nur aus 9 Mitgliedern). Entscheidend ist lediglich, dass diese Mitglieder keine Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der GS Stapelfeld sind und sich nicht auf die Stelle bewerben. 

 

Um handlungsfähig zu sein, sollten weiterhin min. 3 (Pool-)Vertreter/innen des Schulträgers gewählt werden.

 

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. 8 der bisher gewählten Mitglieder (Lehrkräfte und Eltern) sind Frauen, sodass die 40 % schon damit erreicht wären.

 

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Anlagen

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