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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/008/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Gebührenhöhe ab dem 01.02.2019 wird gebeten. Seitens des Gremiums sind Kostendeckungsgrade vorzugeben. Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und lediglich um die neuen Gebühren und Berechnungsgrundlagen zu ergänzen wäre.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Grundlagen für die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

-          92 Kinder OGS, 5 Kinder Spätdienst, 36 Kinder Ferienbetreuung, 5600 Portionen Mittagessen (51 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2018/2019 (zum Vergleich Kalkulation 2018 = 100 Kinder OGS, 9 Kinder Spätdienst, 36 Kinder FB, 5000 Portionen Mittagessen)

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2019 Gesamtbetriebskosten inkl. Unterdeckung Mittagstisch 2017 i.H.v. 10.666,45 Euro (Erläuterungen siehe Vorlage 2015/008/053-1) in Höhe von 258.513,55 Euro (in 2018 = 257.798,43 Euro inkl. Unterdeckung), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen beigefügt. Im Vorjahr wurden Elterngebühren in Höhe von 48% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung erhoben.

 

In 2018 wurde die Kalkulation hinsichtlich des Mittagstisches bereits umgestellt auf geschätzte Jahresportionen und nicht mehr auf Grundlage der angemeldeten Kinder (Erläuterungen hierzu wurden in der Vorlage 2015/008/053-1 gemacht). In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 16.03.2017 wurde diese Problematik erörtert und festgehalten, dass die Elterngebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten.

 

Bei einem Kostendeckungsgrad von 48% im Bereich Betreuung und 55% beim Mittagstisch würden sich die Gebühren wie folgt darstellen (ausführliche Aufstellung siehe Anlage 7):

 

 

Abweichende Festsetzungen der Kostendeckungsgrade sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbands an den Kosten der OGS und des Mittagstischs.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird. Anders als bislang soll die Satzung aus Sicht der Verwaltung nicht zum 01.01.2019 sondern erst zum 01.02.2019 (Beginn 2. Schulhalbjahr) in Kraft treten. Hintergrund ist, dass Eltern aufgrund der Änderungen der Gebühren gem. Satzung gar nicht die Möglichkeit hätten, eine Kündigung zum 31.12. vorzunehmen. Zum 01.02. eines Jahres sowie zum Beginn eines neuen Schuljahres wird seitens der OGS eine Abfrage vorgenommen, welche Kinder welche Betreuung/Verpflegung für das 2. Schulhalbjahr wünschen. Alle anderen Kinder werden automatisch zum 31.01. abgemeldet und nicht mehr veranlagt.  

 

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