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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Abschließender Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stapelfeld plant derzeit die Ausweisung eines gemeinsamen Gewerbegebiets Hamburg / Stapelfeld.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 30. Änderung wurde in der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 14.09.2018 die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Da sich aus den Stellungnahmen keine gravierende Änderung der Planunterlagen ergibt, kann der abschließende Beschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.

 

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Anlagen

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