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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplan 2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

Die Gemeinde stimmt dem Abwägungsergebnis zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Beschluss Lärmaktionsplan Fortschreibung 2018

Der Lärmaktionsplan in der Form der Fortschreibung 2018, wie aus der Anlage ersichtlich, wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der Fortschreibung 2018. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

Für die Gemeinde Siek haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation Lärmbeeinträchtigungen ergeben. Aus der Bewertung der Ist-Situation (Nr. 2 des Lärmaktionsplan) sind durch Verkehrslärm insgesamt 120 Menschen ganztägig und nachts 60 Menschen Belastungen/Belästigungen ausgesetzt.

 

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.05. bis 01.06.2018 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte im Abwägungsprotokoll.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführungen von Lärmschutzmaßnahmen liegen zur Zeit nicht vor, die im Verfahren vorgebrachten Maßnahmen bleiben als langfristige Strategien im Lärmaktionsplan erhalten.

 

Dieses Ergebnis ist im Lärmaktionsplan dargestellt. Der Lärmaktionsplan kann daher nun in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen werden.

 

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Anlagen

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