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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/001/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Personalausschuss empfiehlt, den Stellenplan in der vorgelegten Fassung im Rahmen des Haushalts 2019 zu beschließen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Für die Erstellung der Stellenpläne wird ab diesem Jahr auf die für die Personal-Abrechnungen verwendeten Daten zurückgegriffen. Hierdurch ergibt sich eine andere Darstellung als in den Vorjahren.

Bei der Erfassung der Daten wurde festgestellt, dass in den Vorjahren die Stellenanteile bei Teilzeitbeschäftigten nicht immer richtig berechnet worden sind. Die richtigen Anteile wurden zum Stellenplan 2019, Spalte 5 a, berücksichtigt.

 

Im Stellenplan 2018 waren insgesamt 33,64 Stellen ausgewiesen. Der Stellenplan 2019 geht von insgesamt 34,723 Stellen aus.

Neben den bereits erläuterten Abweichungen wurden in diesem Jahr beschlossene Änderungen berücksichtigt. Die Erhöhung der Stellenanzahl resultiert zum einen aus den nun richtig dargestellten Stellenanteilen sowie durch die Besetzung einer zusätzlichen Stelle in diesem Jahr (s.u.).

In den Stellenplan eingearbeitet wurden auch Entscheidungen aus dem Personalkonzept, welches der Personalausschuss in dieser Sitzung nichtöffentlich beraten wird.

 

Ebenfalls sind auch in 2019 wieder Vorhaltestellen (Stellenendnummern 6513 und 6546) enthalten. In 2018 wurde eine Vorhaltestelle besetzt (Organisationskennzeichen 314 im Bereich Gebäude- und Liegenschaften). Wie in den Vorjahren sind diese nicht mit Kosten im Haushalt berücksichtigt und führen nicht zu höheren Personalaufwendungen. Der Ausweis dient lediglich dazu, handlungsfähig zu sein, sollte es zu längeren, krankheitsbedingten Ausfällen von Stelleninhabern kommen oder andere Gründe für eine Stellenbesetzung gegeben sein. Eine Besetzung der Stellen erfolgt erst nach politischer Freigabe.

 

Aufgrund der Neustrukturierung des Haushalts muss der beigefügte Stellenplan ebenfalls noch auf die neue Produktstruktur angepasst werden. Die neuen Produkte, unter welchen auch die Aufwendungen geplant sind, sind beigefügt.

 

Die weiteren vorgeschriebenen Teile zum Stellenplan werden den Vorlagen der weiteren Beratungen beigefügt.
 

 

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Anlagen

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