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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

 

Der Kostendeckungsgrad für die Gebühren im Elementarbereich werden ab dem 01.01.2019 auf xxxx % und im Krippenbereich auf xxxx % festgesetzt.

 

Die Verpflegungskosten werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

Mittagstisch:    monatlich 58,10 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss):  monatlich 11,80 Euro

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit einer Neufassung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gebührenkalkulationen für die Betreuungsgebühren und die Verpflegungsgebühren (Mittagstisch und Kostgeld) für die KiTa Stapelfeld wurden für das Jahr 2019 anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Pädagogische Personalstunden 583,5 Stunden (inkl. Springer und 2,0 Schlüssel Ele-Ganztags-Gruppen)

-          30 Std. Wirtschaftspersonal

-          20 Std. Küchenkraft (für Verpflegungskosten – sh. Kalkulation Verpflegung)

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der KiTa einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

 

Gebühren für die Betreuung:

Bei der Kalkulation der Elterngebühren entstehen für 2019 Betriebskosten in Höhe von 1.030.583,26 Euro, welche zum Teil auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. In 2018 wurden für den Elementarbereich 38,5% und für den Krippenbereich 34,5% der Betriebskosten als Elterngebühren erhoben.

 

Bei den Aufwendungen sind alleine Tarifsteigerungen von 3,02 % ab 01.04.2019 berücksichtigt. Weiterhin wurden die Aufwendungen für die Ausbildung der Quereinsteigerin sowie des zusätzlichen Personals für die Ele-Ganztagsbetreuung von 1,5 auf 2,0 (abzüglich geschätzter Förderungen) einbezogen. Dieses Personal kommt dem gesamten Elementarbereich zugute, sodass in der Kostenträgerrechnung einheitlich ein Verteilungsschlüssel von 1,5 im Ele-Bereich gewählt wurde. Zusätzlich wurden größere Anpassungen bei der Grundstücksunterhaltung (+ 18.000 Euro) sowie bei der Verwaltungskostenerstattung an das Amt Siek (+ 10.000 Euro) im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. 

 

Alle Anlagen sind nichtöffentlich gespeichert.

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel Ergebnis Ele 38,5%, Krippe 34,5% (siehe auch Anlage 6):

 

 

Beispiel Ergebnis Ele 37,5%, Krippe 34,5 (s.o.) (siehe auch Anlage 8):

 

Da die Spätgruppe von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr bislang nicht eingerichtet werden konnte, wird sie in dieser Kalkulation 2019 nicht berücksichtigt. Sofern sie im Lauf des Jahres 2019 eingerichtet wird, dürften die Gebühren nur doppelt so hoch wie die der altersgemischten Frühgruppe sein. 

 

Im Krippenbereich käme es anhand der Aufwendungen bei einem Deckungsgrad von 34,5% zu einer Erhöhung um ca. 3,1 %. Im Ele-Bereich wurden Berechnungen mit den Deckungsgraden 38,5%, 38,0%, 37,5% (=Sozialbeitrag) und 37,0% vorgenommen (Anlagen 6-9).

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren erläutert, ergäbe ein unter 37,5%iger Deckungsgrad für die Gemeinde als Träger der Einrichtung zum einen einen höheren Gemeindeanteil und zum anderen dürfte dann auch die Sozialstaffel mit dem Kreis Stormarn lediglich in der Höhe des entsprechenden Deckungsgrades (unter 37,5%) abgerechnet werden. Dies bedeutet zum einen niedrigere Sozialstaffelerträge, zum anderen zusätzlich einen Gemeindeanteil, der bei 37,5% nicht entsteht.

 

Zum Vergleich wurde eine Aufstellung vorgenommen, in der die Gebühren pro Betreuungsstunde von anderen Kommunen dargestellt sind (Anlage 10). Hier gibt es Kommunen, in denen die Elterngebühr pro Stunde im Ele-Bereich bei 41,00 Euro und im Krippenbereich bei 65,00 Euro liegt.

 

Der Kostendeckungsgrad ist jeweils für den Elementar-Bereich und Krippen-Bereich festzulegen.

 

Gebühren für die Verpflegung:

Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungskosten wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 20 Personalstunden (2018 = 17,5 Stunden) berücksichtigt. Die Aufwendungen beim Mittagstisch wurden um die in 2017 angefallene Unterdeckung in Höhe von 4.982 Euro erhöht. Im Gegenzug wurden die Aufwendungen beim Kostgeld um den Überschuss 2017 i.H.v. 2.302 Euro reduziert, sodass sich bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % nachfolgende Gebühren ergeben:

 

 

Eltern von Kindern, die bis 13.30 Uhr betreut werden, zahlen demnach monatlich anstatt 14,30 Euro künftig 11,80 Euro, alle anderen monatlich anstatt 62,10 Euro künftig 69,90 Euro. Alle Berechnungsblätter für die Verpflegungskosten sind in den Anlagen 11-13 beigefügt.

 

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elterngebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

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