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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/002/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Braak beschließt, die Pauschalbeträge für den gemeindlichen Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG auch für Kostenausgleiche außerhalb Stormarns rückwirkend ab 01.08.18 anzuwenden.

2. Die Gemeindevertretung Braak beschließt, dass künftige Anpassungen der Pauschalbeträge innerhalb des Kreises Stormarn automatisch Anwendung für Kostenausgleiche außerhalb des Kreises Stormarn finden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Braak vom 09.02.2015 wurde  beschlossen, dass auswärtige Kostenausgleiche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 25 a KiTaG ohne das Einholen eines kommunalen Beschlusses gewährt werden. Die Höhe des Gemeindeanteils für Kostenausgleiche außerhalb Schleswig-Holsteins wurde analog der Höhe des Kostenausgleichs innerhalb des Kreises Stormarn beschlossen.

Der Betrag belief sich bisher für die Elementarbetreuung auf 1,49 € pro Betreuungsstunde. Für Krippenkinder gab es bisher keinen einheitlichen Pauschalsatz. Daher wurde von der Gemeinde Braak ein Betrag von 2,50 € pro Betreuungsstunde festgelegt.

 

Zum 01.08.18 wurden innerhalb des Kreises Stormarn die Pauschalbeträge neu festgesetzt.

Demnach werden für die Krippenbetreuung pro Betreuungsstunde 2,69 € und für die Elementarbetreuung pro Betreuungsstunde 1,83 € gezahlt.

Diese Sätze gelten voraussichtlich bis zum Ende des Kita-Jahres 2019/2020. Zum Jahresende 2020 erfolgt eine Neuberechnung der Pauschalen.

 

Es wird empfohlen, die Sätze des Kreises Stormarn rückwirkend ab 01.08.18 ebenfalls für Kostenausgleiche außerhalb des Kreises Stormarn anzuwenden, um hier eine Gleichbehandlung zu erzielen.
 

 

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