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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/333-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Werkausschusses der Fernwärmeversorgung Stapelfeld am 21.02.2018 (TOP 11.1) bestand Einigkeit darüber, auf die Anlage 5 (Dienstbarkeitstext) ersatzlos zu verzichten.

Zur endgültigen Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung war die Anlage 5 jedoch weiterhin der Vorlage (2018/006/333-1) beigefügt.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.04.2018 unter TOP 26.2 über die Neufassung des Wärmelieferungsvertrags (Vollversorgung) beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt den vorliegenden Wärmelieferungsvertrag (Vollversorgung) mit den dazugehörigen Anlagen, mit den Ergänzungen:

unter 2. Anschlussanlage und Eigentumsverhältnisse

-eine genauere Definition der Übergabestation

In der Anlage 2, 2. Betreiberpflichten und Eigentumsverhältnisse

-eine Erläuterung des Begriffs Eigentumsmarken.“

 

Aus diesem Beschluss geht allerdings nicht eindeutig der Wille der Gemeinde-vertretung in Bezug auf die Anlage 5 hervor.

Ist es Wille der Gemeindevertretung ersatzlos auf die Anlage 5 zu verzichten, oder soll diese Bestandteil des Wärmelieferungsvertrages sein?

 

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