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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/345-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.) Folgende Maßnahmen zur Lärmminderung werden in den Lärmaktionsplan 2018 aufgenommen:

a) Geschwindigkeitsreduzierung 80 km/h auf BAB A1

b) Bau/ Erhöhung von Schallschutzwänden und –wällen

c) Geschwindigkeitsreduzierung 50 km/h auf L 224

 

2) Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH soll zu den beschlossenen Maßnahmen aus dem Beschlusspunkt 1.) als zuständiger Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der Fortschreibung 2018. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

 

Für die Gemeinde Siek haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation Lärmbeeinträchtigungen ergeben. Aus der Bewertung der Ist-Situation (Nr. 2 des Lärmaktionsplanes) sind von Verkehrslärm ganztägig 120 und nachts 60 Personen betroffen.

 

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.05. bis 01.06.2018 sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Dieses Ergebnis ist im Entwurf des Lärmaktionsplans 2018 dargestellt.

 

Im Lärmaktionsplan sind lärmmindernde Maßnahmen vorgeschlagen. Die Gemeinde wird gebeten zu beschließen, welche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan 2018 aufgenommen werden sollen (Beschlusspunkt 1).

 

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Anlagen

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