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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt unter Zurückstellung aller datenschutzrechlichen Bedenken die Website www.hoisdorf.de wie bisher weiter zu betreiben.

 

Alternativ:1

 

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, die Website www.hoisdorf.de neu gestalten zu lassen. Um handlungsfähig zu sein, sind hierfür in den Nachtragshaushalt Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, weiterhin sind zusätzlich Mittel (Höhe zur Zeit nicht abschätzbar, es sollten zunächst 500 € bereitgestellt werden) für jährlich zu erneuernde Zertifikate, Hosting etc. bereitzustellen.

 

Alternative 2:

 

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, die Domain www.hoisdorf.de auf die Seite www.amtsiek.de umzuleiten. Kosten einmalig 60 Euro, zukünfit jährlich 25 Euro.

Artikel, Fotos (einschl. Rechte zur Verwendung) werden weiterhin ehrenamtlich erstellt und dem Amt zur Verfügung gestellt.
 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der eigene Internetauftritt www.hoisdorf.de wird seit 1999 über die Firma STRATO AG gehostet und ehrenamtlich durch Hoisdorfer Bürger/innen eigenständig gepflegt und bearbeitet. Rechtlich ist die Gemeinde Hoisdorf, der Bürgemeister, für die Inhalte und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Datenschutz, verantwortlich.

 

Bereits im Jahr 2016 hat die Verwaltung der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresvertrag für den „veralteten“ Internetauftritt mit der Firma zu kündigen.

 

Im Juni 2017 wurde der Gemeinde erneut vorgeschlagen, sich zukünftig nur noch auf der Internetpräsenz des Amtes darzustellen, um auch alle rechtlichen Vorgaben (z.B. Urheberrecht, Datenschutz usw.) beachten zu können. Die Gemeindevertretung hat sich für die Weiterführung der eigenen Seite unter eigener Regie entschieden.

 

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die zum 25.05.2018 in Kraft tritt, sind weitere wesentliche gesetzliche Regelungen zu beachten und umzusetzen. Da die aktuelle Seite bereits jetzt nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird die DSGVO ebenfalls nicht umgesetzt.

Die DSGVO regelt auch die Ahndung gegen Verstöße, der Maximalrahmen für die Höhe der Bußgelder wurde wesentlich erhöht.

 

Zwischen dem Bürgermeister und dem derzeitigen Gestalter der Webpräsenz wurde vereinbart, dass ggf. hier eine Änderung erfolgen könnte.

 

Wenn die Gemeinde weiterhin eine Website in ähnlichem Umfang betreitben möchte, sollte ggf. über eine vollständige Neugestaltung nachgedacht werden. Hier stehen diverse Anbieter zur Verfügung, die entsprechende Seite gestalten. Die Kosten richten sich nach den Wünschen und Optionen, die die die Gemeindevertretung für die neue Seite definieren sollte.

 

Das System, welches das Amt für die Präsenz von Gemeinden, Verbänden und Amt nutzt, ist ein klar strukturieres Content Management System (CMS), welches diverse Vorteile bietet und entsprechenden „kommunalen“ Sachverstand hat. Ziel bei der damaligen Neugestaltung war, dass auch den Gemeinden eine intensiver Darstellungsmöglichkeit geboten wird und so weitere, eigene Websites der Gemeinden nicht erforderlich sind.

Um jedoch nur einen „kleinen Auftritt mit ehrenamtlicher Pflege“, wie ihn die Gemeinde Hoisdorf zur Zeit hat, darzustellen, dürfte der Aufwand (Gestaltung der Seite durch Grafiker, Bereitstellung des CMS, Schulung CMS etc). zu hoch sein.

 

Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit die Seite www.amtsiek.de auch für die Gemeinde Hoisdorf noch intensiver zu nutzen. Berichte, Fotos etc. könnten weiter ehrenamtlich erstellt werden und würden nur durch das Amt abschließend eingepflegt. Auch könnten auf der Seite weitere Informationen, Fotos von/über Hoisdorf nach Wunsch hinterlegt werden.

 

Fakt ist, dass bei einem weiteren Betrieb einer eigenen Web-Präsenz die Gemeinde -der Bürgermeister- allein verantwortlich ist und somit auch entsprechend verklagt, abgemahnt und mit Bußgeldern bei Verstößen versehen werden kann.

 

 

Hinweis der Verwaltung zum Internetauftritt der Grundschule Hoisdorf:

Auch für die Internetseiten der Schule ist die Gemeinde als Schulträgerin für die Inhalte verantwortlich. Auch diese Seite entspricht nicht der DSGVO.

 

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