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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/002/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 09.04.2018

Der durch die Gemeindevertretung am 09.04.2018 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird aufgrund eines Fehlers in der Begründung aufgehoben.

 

b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich "Höhenkamp" (K96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 29.01.2018 bis zum 09.02.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Die Gemeindevertetung hat in der Sitzung am 09.04.2018 bereits den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die zum Beschluss vorgelegten Planunterlagen sahen in der Planzeichnung eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte und andere soziale Infrastruktur“ vor. Allerdings wurde in der Begründung dargestellt, dass die Gemeinde derzeit lediglich die Errichtung einer Kindertagesstätte plant und andere Nutzungen nur als Nachnutzungen denkbar sind.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Gemeinde jedoch dafür ausgesprochen, z.B. auch einen Jugendraum und einen Gemeindesaal in die Planung aufzunehmen. Dies ist in der Begründung entsprechend darzustellen.

Daher ist es erforderlich, den bestehenden Beschluss aufzuheben und unter Berücksichtigung der überarbeiteten Begründung neu zu beschließen.

 

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Anlagen

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