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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/003/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der Fläche "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Ausweisung des geplanten Neubaugebiets ist zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes zu veranlassen. Nachdem die Gemeindevertretung am 05.10.2016 den Aufstellungsbeschlss gefasst hat, konnte in der Zeit vom 05.03.2018 – 16.03.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Auslegung durchgeführt werden.

Parallel wurden die betroffenen TÖB´s und Behörden mit Schreiben vom 02.03.2018 gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt.

Sofern die Gemeinde diesen folgt und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fasst, kann die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

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Anlagen

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