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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/345-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Siek beschließt den Lärmaktionsplan mit Stand vom 28.10.2013 wie aus der Anlage ersichtlich.

2. Die Gemeinde Siek überarbeitet nach § 47 d BImSchG den Lärmaktionsplan.

3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Auslegung erfolgen.

4. Die Gemeinde Siek fordert lärmmindernde Maßnahmen hinsichtlich der BAB A1.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Die Gemeinde Siek muss, wenn auch nachträglich, einen Lärmaktionsplan mit Stand 2013 beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Lärmaktionsplan aus der Anlage als Plan für 2013 zu beschließen.

Auch wenn der Plan inhaltlich die BAB A1 nicht ausreichend berücksichtigt, ist dies unschädlich für die Planung 2018. Lärmmindernde Maßnahmen aufgrund der Autobahn sind 2018 auch möglich, wenn sie 2013 noch nicht Eingang in den Lärmaktionsplan gefunden haben.

Der Plan aus dem Jahr 2013 dient auch als Erarbeitungsgrundlage für den Plan 2018.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Die Gemeinden sind verpflichtet ihre Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 zu überarbeiten und zu beschließen.

 

Zu Beschlusspunkt 3:

Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen (zweimal: frühzeitig und in der Entwurfsphase). Die Verwaltung bittet die Gemeinde, die Art der Beteiligungsform festzulegen: Sie kann sowohl durch Auslegung als auch durch Einwohnerversammlung erfolgen.

 

Zu Beschlusspunkt 4:

Da die BAB A1 Lärmverursacher in der Gemeinde Siek ist, sollten Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen werden.

 

Nähere Informationen und Links

s. Vorlage 2018/005/345
 

 

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Anlagen

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